Health and Relaxation Centre ‘VERANO’ Health and Relaxation Centre ‘VERANO’
Health and Relaxation Centre ‘VERANO’ Health and Relaxation Centre ‘VERANO’

Im Rahmen des Gesundheits- und Entspannungszentrums „Verano” Sp. z o.o. befindet sich das Kur-Sanatorium „Verano”.

Aufenthaltsregeln für Kurgäste mit NFZ

Die Geschäftsführung des Gesundheits- und Entspannungszentrums „VERANO” bittet Sie, diese Hausordnung einzuhalten, die der Gewährleistung von Ruhe, Sicherheit und Komfort während des Aufenthalts aller unserer Gäste dient.

  1. Der Aufenthalt im Sanatorium erfolgt auf Grundlage einer vom NFZ erstatteten Überweisung zur Kurbehandlung.
  2. Der Kurgast kann aus wichtigen und nachgewiesenen Gründen eine Verkürzung des Aufenthalts im Sanatorium beantragen. In diesem Fall ist die Absicht der vorzeitigen Abreise mindestens einen Tag im Voraus bei der Pflegewache zu melden. Die Regelungen zur Erteilung von Ausgangsgenehmigungen und die damit verbundenen Kosten sind in der Verordnung Nr. 01/2024 vom 01.01.2024 festgelegt und an der Rezeption der Einrichtung einsehbar.
  3. Der Kuraufenthalt beginnt am ersten Tag ab 14:00 Uhr und endet am letzten Kuraufenthaltstag um 12:00 Uhr.
  4. Bei einer um einen Tag früheren Anreise oder dem Wunsch, einen Tag länger im Sanatorium zu verbleiben als im Überweisungsschein angegeben, kann dem Kurgast je nach Verfügbarkeit ein kostenpflichtiges Zimmer gewährt werden.
  5. Die Formalitäten im Zusammenhang mit der Aufnahme ins Sanatorium sowie die Abrechnung des Aufenthalts sind an der Rezeption der Einrichtung zu erledigen.
  6. Für eine reibungslose Organisation der Behandlungen ist pünktliches Erscheinen zu den Anwendungen erforderlich. Dies ist Voraussetzung für die Durchführung der geplanten Behandlung an dem jeweiligen Tag.
  7. Der Kurgast haftet materiell für die Ausstattung des Zimmers, in dem er sich aufhält.
  8. Jegliche festgestellten Beschädigungen oder Zerstörungen von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten im Zimmer sind unverzüglich nach Feststellung an der Rezeption der Einrichtung zu melden. Das Ausbleiben einer solchen Meldung gilt als Nichtvorhandensein von Mängeln.
  9. Wertgegenstände sollte der Kurgast im Depot an der Rezeption abgeben. Für nicht im Depot hinterlegte Wertgegenstände übernimmt die Leitung der Einrichtung keine Haftung.
  10. Von den Kurgästen wird erwartet, während des Aufenthalts die Nüchternheitspflicht einzuhalten.
  11. Auf dem Gelände der Einrichtung ist das Rauchen von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten verboten. Bei Verstoß gegen dieses Verbot wird der Gast, der das betreffende Zimmer bewohnt, mit einem Betrag von 500 zł belastet. (Kosten für die Neutralisierung des Tabakgeruchs, gründliche Reinigung des Zimmers einschließlich Reinigung von Teppichen, Polsterbezügen, Vorhängen etc.).
  12. Jedes Mal, wenn das Zimmer verlassen wird, sollte der Gast prüfen, ob Türen und Fenster geschlossen sind, und den Schlüssel an der Rezeption abgeben. Taschen, Geldbörsen und Dokumente dürfen nicht im Flur in der Nähe der Eingangstür liegen gelassen werden. Die Eingangstür ist während des Schlafens, beim Aufenthalt auf dem Balkon oder im Badezimmer zu verschließen.
  13. Bitte beachten Sie die Brandschutz- und Ordnungsvorschriften. Vor dem Verlassen des Zimmers bitten wir, das Licht auszuschalten, die Fenster zu schließen und die Wasserhähne zuzudrehen. Die Verwendung von Heizkörpern, elektrischen Kochplatten, privaten elektrischen Wasserkochern usw. in den Zimmern ist verboten. Den Kurgästen steht auf jeder Etage ein gemeinschaftlich nutzbarer Wasserkocher zur Verfügung. Das Mitnehmen von Geschirr und Besteck aus dem Speisesaal in die Zimmer ist untersagt.
  14. Der Kurgast kann aus wichtigen und nachgewiesenen Gründen eine Verkürzung des Aufenthalts im Sanatorium beantragen. In diesem Fall ist die Absicht der vorzeitigen Abreise einen Tag im Voraus bei der Pflegewache zu melden. Die Regelungen zur Erteilung von Ausgangsgenehmigungen und die damit verbundenen Kosten sind in der Verordnung Nr. 01/2024 vom 01.01.2024 festgelegt und an der Rezeption der Einrichtung einsehbar.
  15. Die Entlassung aus dem Sanatorium erfolgt entsprechend dem im Überweisungsschein angegebenen Termin, ausgenommen Entlassungen auf Verlangen (z. B. bei unvorhergesehenen Ereignissen). Entlassungspapiere werden am Tag des Aufenthaltsendes an der Pflegewache ausgestellt.
  16. Jegliche Form von Aggression gegenüber Kurgästen, Personal oder Personen im Sanatorium ist untersagt; bei Zuwiderhandlung erfolgt die sofortige und gegebenenfalls rechtliche Entlassung des Patienten von der Kur und aus dem Sanatorium.
  17. Der Kurgast ist verpflichtet, den Anweisungen des Personals des Sanatoriums, einschließlich der Verwaltung und des medizinischen Personals, Folge zu leisten.
  18. Der Kurgast ist verpflichtet, diese Hausordnung sowie die Regeln für das Schwimmbad, den Fitnessraum, den Kraftraum, die Behandlungseinrichtungen sowie die Nutzungsordnung der Trockensauna am Solebecken Verano und weitere entsprechende Regelungen, die an der Rezeption und in den jeweiligen Räumen ausliegen, einzuhalten.
  19. Die Nichtbeachtung der Hausordnung sowie grobe Verstöße gegen die Regeln des Zusammenlebens können zum Entzug des Rechts auf weiteren Aufenthalt im Sanatorium führen. Die Einrichtung kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt die Hausordnung oder die Regeln des Zusammenlebens grob verletzt hat.